Inhalt

FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 12.01.2023
35.
Übergangsregelung
Bewilligungen, die auf Basis der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien zur Förderung von Wanderwegen, von Unterkunftshäusern und von Grün- und Erholungsanlagen (FöR-WaGa) vom 16. Februar 2018 (AllMBl. S. 190), die durch Bekanntmachung vom 14. August 2019 (BayMBl. Nr. 342) geändert worden ist, erteilt wurden, werden nach den bisherigen Regelungen abgewickelt.