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7912.5-U Richtlinien zur Förderung von Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen, von Wanderwegen und von Unterkunftshäusern (Förderrichtlinien für Grün- und Erholungsanlagen, Wanderwege und Unterkunftshäuser – FöR-GaWaU) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12. Januar 2023, Az. 66b-U8667.21-2022/1-3 (BayMBl. Nr. 164)
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Teil I: Förderung von dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen
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Teil II: Förderung von längeren Beiträgen auf Gartenschauen
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Teil III: Förderung von Wanderwegen und Unterkunftshäusern
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Teil IV: Schlussbestimmungen
32. Subventionserhebliche Angaben
33. Einvernehmen
34. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
35. Übergangsregelung
[Schlussformel]
Inhalt
FöR-GaWaU
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 12.01.2023
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34.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.