Inhalt

BayWOP
Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

9.   EU-Transparenzvorschriften

Auf einer Beihilfe-Website werden folgende Informationen veröffentlicht:
Kurzbeschreibung,
voller Wortlaut der Beihilfemaßnahmen, einschließlich Änderungen,
Name der Bewilligungsbehörde,
Informationen gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2022/2472 für jede Einzelbeihilfe über 10 000 Euro.