Inhalt

BayWOP
Text gilt ab: 01.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

6.   Beihilferechtliche Grundlage

1Beihilfen nach dieser Richtlinie sind gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) 2022/2472 freigestellt. 2Für Nicht-KMU-Unternehmen wird die Förderung als De-Minimis-Beihilfe im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 gewährt.