Inhalt
6.
Beihilferechtliche Grundlage
1Beihilfen nach dieser Richtlinie sind gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) 2022/2472 freigestellt. 2Für Nicht-KMU-Unternehmen wird die Förderung als De-Minimis-Beihilfe im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 gewährt.