Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger und Begünstigte
3.1
Zuwendungsempfänger sind Zusammenschlüsse (Pheromongemeinschaften bzw. Obstbaugemeinschaften) von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe (Begünstige), die Wein- und Obstbauflächen in Bayern bewirtschaften, unbeschadet der gewählten Rechtsform.
3.2
Ferner können auch Einzelantragsteller Zuwendungsempfänger und Begünstigte sein.
3.3
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- –
„Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) im Sinne von Art. 2 Nr. 59 der Verordnung (EU) 2022/2472,
- –
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind,
- –
juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, bei denen die Beteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % beträgt.