Inhalt
1Zur Unterstützung der Innovation in der Land- und Forstwirtschaft in Bayern können Zuwendungen für die Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben von operationellen EIP-Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri) gewährt werden. 2Ziele der EIP-Förderung gemäß Art. 127 der Verordnung (EU) 2021/2115 sind die Förderung der Innovation und die Verbesserung des Wissensaustauschs. 3Zu diesem Zweck ist gemäß Art. 77 der Verordnung (EU) 2021/2115 die Zusammenarbeit von operationellen EIP-Gruppen (OG) vorgesehen. 4Jede OG erstellt einen Plan für ein innovatives Projekt, das entwickelt oder durchgeführt werden soll und das innovative Projekt stützt sich dabei auf das interaktive Innovationsmodell. 5OG bestehen aus Partnern mit einander ergänzenden Kenntnissen wie Landwirte, Berater, Forscher, Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen in einer gezielten Kombination, die am besten für die Projektziele geeignet ist. 6Sie beteiligen sich aktiv in der Mitentscheidung und Mitgestaltung während des gesamten Projekts. 7Die OG der EIP treiben die Entwicklung innovativer Lösungen mit Schwerpunkt auf den Bedarfen der Land- bzw. Forstwirte, soweit sinnvoll unter Berücksichtigung der Interaktionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, voran. 8Durch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren soll insbesondere ein Beitrag zur Schaffung eines Mehrwerts durch bessere Verbindung der Forschung mit land- und forstwirtschaftlicher Erzeugung, Förderung eines umfassenderen Einsatzes der verfügbaren Innovationsmaßnahmen, Vernetzung von Innovationsakteuren und -projekten, Förderung der schnelleren und breiteren Umsetzung innovativer Lösungen einschließlich des Austauschs zwischen den Land- und Forstwirten und zur Unterrichtung der wissenschaftlichen Gemeinschaft über den Forschungsbedarf in der Praxis geleistet werden.