Inhalt

Text gilt ab: 15.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Fassung: 15.07.2024
1.
Rechtsgrundlagen
1Gemeinsame Bestimmungen für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL werden in der Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU-Invest) in der jeweils gültigen Fassung getroffen. 2Zur Umsetzung von EIP-Agri in Bayern werden diese Regelungen im Folgenden konkretisiert und eingeschränkt.
3Rechtsgrundlagen dieser EIP-Richtlinie sind:
die Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU-Invest) einschließlich darin unter Nr. 1 genannter Rechtsgrundlagen,
die Verordnung (EU) 2022/2472 (Gruppenfreistellungsverordnung Agrar – Agrar-GVO),
die Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis-Gewerbe),
die Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (2022/C 485/01) vom 21. Dezember 2022 (ABl. C 485 vom 21. Dezember 2022),
die Anhang-I-Liste zu Art. 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
4Soweit die EU während der Laufzeit dieser Richtlinie die oben genannten EU-Regelungen ändert oder ersetzt, tritt an Stelle der zitierten die entsprechende Nachfolgeregelung.
5Mit der jeweiligen Anrede (z. B. „Antragsteller“, „Zuwendungsempfänger“) sind in dieser Richtlinie einschließlich aller Anlagen und Formulare alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.