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GemBekLEVerm
Text gilt ab: 01.01.2022

4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Ländliche Entwicklung und Vermessungswesen (GemBekLEVerm) vom 26. März 2009 (AllMBl. S. 153) außer Kraft.