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Text gilt ab: 01.01.2022

2. Projektvorbereitung

1Der Anordnung eines Verfahrens nach FlurbG ist eine Phase der Projektvorbereitung vorgeschaltet. 2In dieser Phase erfolgt die Information der unteren Vermessungsbehörde durch die Flurbereinigungsbehörde gemäß § 5 Abs. 3 FlurbG und eine gemeinsame Bestandsaufnahme über vermessungs- und katastertechnische Sachverhalte, wie zum Beispiel
a)
geplante umfangreiche Vermessungen im Verfahrensgebiet,
b)
Schwerpunkte der geplanten Maßnahmen in dem Verfahren,
c)
Abgrenzung des Verfahrensgebiets,
d)
Qualität und Aktualität des Grenznachweises, des Gebäudebestands im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) sowie des Fischwasserkatasters,
e)
Abschätzung des Zeitpunkts und des Zeitaufwands für die Bearbeitung von Katasterfestpunktfeld und Verfahrensgrenze durch die zuständige untere Vermessungsbehörde.
3Ziel der Bestandsaufnahme ist es, für das Projekt den voraussichtlich erforderlichen Arbeitsumfang für die vermessungs- und katastertechnisch durchzuführenden Arbeiten zu ermitteln. 4Eine Zerlegung von Flurstücken, die nur teilweise in das Verfahrensgebiet einbezogen werden sollen, ist rechtzeitig bei der unteren Vermessungsbehörde zu beantragen. 5Die Verfahrensgrenze soll grundsätzlich nicht entlang von Gewässern, Anliegerwegen und Anliegergräben festgelegt werden.