3.
Dienstaufgaben im Besonderen
3.1
Institute, KErn
1Die Institute und das KErn führen ihre Aufgaben im Rahmen des jährlichen Arbeitsprogramms durch. 2Dabei arbeiten sie grundsätzlich projektbezogen. 3Die Institute und das KErn sind Kompetenz-, Informations- und Dokumentationszentren für ihr jeweiliges Fachgebiet. 4Sie erarbeiten Beratungsunterlagen und Entscheidungshilfen.
3.1.1
Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau
1Das Institut erforscht die Wechselwirkungen, die sich aus einer leistungsfähigen Landwirtschaft in einer funktionstüchtigen Kulturlandschaft ergeben. 2Es entwickelt praxisgerechte Produktionsverfahren und Entscheidungshilfen für landwirtschaftliche Betriebe, Beratung und Politik, die insbesondere die Aspekte des Ressourcenschutzes, der Klimaänderung und der Artenvielfalt berücksichtigen, und ermittelt Umweltleistungen der Landwirtschaft. 3Schwerpunkte sind die Bodenfruchtbarkeit, der Boden- und Erosionsschutz, Klimaschutz, Nährstoffmanagement, Gewässerschutz einschließlich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, ökologische Landbausysteme, Biodiversität und Kulturlandschaft.
4Das Institut erstellt die fachlichen Leitlinien und unterstützt die Zuständigen des Ressorts bei Hoheitsaufgaben im Bereich des stofflichen und nicht-stofflichen Bodenschutzes, der Düngung sowie in der Landes- und Raumplanung. 5Es ist zuständig für düngerechtliche Fragestellungen, ausgenommen der Fachrechtskontrollen. 6Beim Institut liegt die Fachaufsicht über die Sachgebiete L 2.3 P der ÄELF, soweit sie eigene Aufgaben gemäß § 52c Abs. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vollziehen. 7Das Institut koordiniert die Umsetzung des Wildgänsemanagements sowie des Fischottermanagementplans und wirkt gutachterlich beim Vollzug der Fischotterentschädigung mit.
3.1.2
Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung
1Das Institut erforscht pflanzenbauliche Produktionssysteme und betreibt angewandte Züchtungsforschung. 2Schwerpunkte sind die wissenschaftlich fundierte Bewertung pflanzenbaulicher Produktionssysteme auf der Basis des Exaktversuchswesens sowie die Sicherung und Verbesserung der genetischen Ressourcen von für Bayern wichtigen Kulturpflanzenarten einschließlich des Hopfens. 3Dabei stehen die Anpassung an die Klimaänderung, die Nahrungsmittelsicherheit und eine ressourcenschonende Erzeugung im Vordergrund.
4Arbeitsschwerpunkte dazu sind die aktive Anwendung und Weiterentwicklung pflanzenzüchterischer Methoden, eine bedarfsgerechte Ausrichtung der Zuchtziele an den Anforderungen der bayerischen Landwirtschaft sowie die Transformation wissenschaftlicher Erkenntnisse auf den Gebieten Zuchtmethodik, Biotechnologie und Molekularbiologie.
5Dem Institut obliegen nach Maßgabe des Art. 14 des Gesetzes über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft der Vollzug der Vorschriften des Saatgutrechts im Bereich des Anerkennungswesens einschließlich der dazu notwendigen fachlichen Informations- und Schulungsmaßnahmen für das beteiligte Personal anderer Behörden und Einrichtungen. 6Bei der Spezialkultur Hopfen ist das Institut ganzheitlich für alle Fragen von Forschung und Beratung zuständig.
3.1.3
Institut für Pflanzenschutz
1Das Institut ist zentrale Stelle des amtlichen Pflanzenschutzdienstes in Bayern. 2Ihm obliegt nach Maßgabe des § 52 ZustV der Vollzug des Pflanzenschutz- und des Pflanzengesundheitsrechts, ausgenommen Verkehrs- und Betriebskontrollen. 3Schwerpunkte sind die Überwachung der Pflanzenbestände auf das Auftreten von Schadorganismen, die Diagnose von Krankheiten und Schädlingen, die Überwachung der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen, die Überwachung von Quarantäneschadorganismen, die Genehmigung und Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Mittel- und Geräteprüfung sowie die Gerätetechnik.
4Zu den Aufgaben des Institutes gehören die Erarbeitung und Umsetzung der Grundsätze für den integrierten Pflanzenschutz, die Beratung und Schulung auf dem Gebiet des integrierten Pflanzenschutzes, insbesondere der guten fachlichen Praxis, auch mit Ausrichtung auf eine Verminderung der Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können, auf der Basis von validierten Prognosemodellen und des Pflanzenschutz-Warndienstes, auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche. 5Beim Institut liegt die Fachaufsicht über die Sachgebiete L 2.3 P der ÄELF, soweit sie eigene Aufgaben gemäß § 52 Abs. 2 ZustV vollziehen, sowie über die Sachgebiete L 3.3 der ÄELF, ausgenommen im Bereich der Fachrechtskontrollen.
3.1.4
Institut für Tierzucht
1Das Institut erforscht genetische Methoden und entwickelt Zuchtprogramme zur Förderung einer nachhaltigen bayerischen Tierzucht. 2Schwerpunkte sind die Weiterentwicklung und Umsetzung züchterischer Methoden, eine aktive Zuchtplanung sowie der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse auf den Gebieten der Zucht, Biotechnik und Molekularbiologie. 3Dem Institut obliegen der Vollzug tierzuchtrechtlicher Vorschriften, insbesondere die Anerkennung und Überwachung von Züchtervereinigungen, Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen, die Durchführung, fachliche Koordinierung und Auswertung von Leistungsprüfungen, die Durchführung der Zuchtwertschätzung sowie von Maßnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt. 4Das Institut nimmt ferner bei bestimmten Tierarten die Zuchtleitung wahr.
5Die Arbeitsgruppe Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhaltung wirkt bei der Aus- und Fortbildung im Ausbildungsberuf Tierwirt/Tierwirtin – Schwerpunkt Schafhaltung mit und ist Ansprechpartnerin für Fragen des Herdenschutzes und der landwirtschaftlichen Wildhaltung.
3.1.5
Institut für Tierhaltung, Tierernährung und Futterwirtschaft
1Das Institut befasst sich mit der tier- und bedarfsgerechten, umweltverträglichen, tierwohlorientierten sowie tiergesundheitsfördernden konventionellen und ökologischen Haltung und Fütterung landwirtschaftlicher Nutztiere mit dem Ziel der nachhaltigeren Erzeugung von Milch, Fleisch und Eiern bester Qualität sowie dem landwirtschaftlichen Bauwesen. 2Schwerpunkt ist die angewandte Forschung zur Tierhaltung, Tierernährung und Futterwirtschaft. 3Behandelt werden die Futterbereitstellung, Futterkonservierung, Futterqualität und Tierernährung bis hin zum Nährstoffkreislauf sowie das Tierverhalten, die Haltungsumgebung und die Verfahrenstechnik sowie bauliche Anlagen. 4Ziel ist die Entwicklung, Erprobung und Bewertung innovativer, insbesondere digitaler Verfahren und Techniken. 5Zu den Forschungsaufgaben zur Grünlandnutzung mit Tieren gehört auch der Erhalt der Kulturlandschaft. 6Die Arbeiten zur Futterkonservierung beziehen sich sowohl auf Futter für Nutztiere als auch auf Substrat für Biogasanlagen. 7In der Nutztierhaltung stehen tiergerechte und nachhaltigere Haltungssysteme – insbesondere auch unter dem Aspekt des Tierschutzes – im Vordergrund.
3.1.6
Institut für Landtechnik
1Das Institut betreibt angewandte Forschung im Bereich der Mechanisierung, Automatisierung und Digitalisierung von landwirtschaftlichen Produktionsverfahren mit dem Ziel, neue Technologien und Verfahren zu entwickeln, zu erproben und zu bewerten. 2Schwerpunkte sind die Agrarsystemtechnik und die Umwelttechnik in landwirtschaftlichen Produktionsprozessen und im Einzelfall in vor- und nachgelagerten Bereichen. 3Autonomen Systemen und Robotik, Erzeugung und Einsatz von regenerativen Energien (z. B. Biogas), Emissionsminderung, Immissionsschutz und der Technikfolgenabschätzung kommen dabei eine besondere Rolle zu. 4Weiterhin entwickelt und fertigt das Institut mess-, steuer- und regeltechnische Systeme für die angewandte Forschung.
3.1.7
Institut für Fischerei
1Das Institut befasst sich mit anwendungsorientierten Fragen in den verschiedenen Bereichen der Fischerei und Aquakultur. 2Dabei liegen besondere Schwerpunkte der Tätigkeit auf der Forschung zur nachhaltigen Gestaltung der Aquakultur sowie der Fluss- und Seenfischerei.
3Dem Institut obliegt ferner der Vollzug fischereirechtlicher und anderer fischereirelevanter Vorschriften. 4Es wirkt am Vollzug der ZustVBLH und bei der Aus- und Fortbildung im Ausbildungsberuf Fischwirt/Fischwirtin mit.
3.1.8
Institut für Agrarökonomie
1Das Institut befasst sich mit der Existenzsicherung und Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Unternehmen, der Analyse und Planung ländlicher Strukturprozesse und der Anpassung der Landwirtschaft an sich ändernde politische und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen. 2Es erarbeitet Informationen zur Wirtschaftlichkeit landtechnischer, baulicher und energiewirtschaftlicher Investitionen sowie Innovationen. 3Schwerpunkte liegen in der Entwicklung des ländlichen Raumes in Form agrarstruktureller und raumbezogener Analysen, der Wettbewerbsfähigkeit sowie den Einkommenschancen und -alternativen landwirtschaftlicher Unternehmen und Haushalte, den Grundlagen und Systemen der Ökonometrie einschließlich der Weiterentwicklung ökonomischer Analysen zur Nachhaltigkeitsbewertung, Wirtschaftlichkeitsfragen der tierischen, pflanzlichen und energiewirtschaftlichen Produktion. 4Das Institut befasst sich mit der Beobachtung und Analyse der Märkte der Land- und Ernährungswirtschaft, der Marktinformation und Marktberichterstattung zu Agrarmärkten. 5Es erstellt im Auftrag des Staatsministeriums agrarpolitische Studien und Auswertungen vorhandener Förderdaten und agrarpolitischer Förderansätze und wirkt fachlich beurteilend beim Vollzug der Marktstrukturförderung mit. 6Zudem unterstützt es das Staatsministerium bei der Erstellung der Programmplanung zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raumes.
3.1.9
Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
1Das Institut ist für den Vollzug der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des landwirtschaftlichen Marktwesens zuständig. 2Dieser umfasst die gemeinsame Marktordnung in den Sektoren Obst und Gemüse, Fleisch, Fisch, Eier und Geflügel sowie den Vollzug milchwirtschaftlicher Rechtsvorschriften. 3Das Institut nimmt Aufgaben im Rahmen der Anerkennung und Überwachung von Erzeugerorganisationen im pflanzlichen und tierischen Bereich (ausgenommen Hopfen und Wein) wahr. 4Es ist zuständig für den Vollzug der EU-Öko-Verordnung in Bayern. 5Ihm obliegen die Herstellerkontrollen nach den europäischen Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie für Spirituosen. 6Das Institut überwacht die Herkunfts- und Qualitätssicherungssysteme „Geprüfte Qualität“ und „Bayerisches Biosiegel“ nach Maßgabe des Staatsministeriums. 7Es stellt Informationen und Unterlagen zur gesamtbetrieblichen Qualitätssicherung landwirtschaftlicher Betriebe zusammen. 8Das Institut wirkt an der Erstellung von Marktberichten und Projekten im Marktbereich im Rahmen seiner Zuständigkeit mit. 9Das Institut überwacht das Inverkehrbringen von Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, sowie die Einhaltung düngerechtlicher und pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Anwendung (Fachrechtskontrollen). 10Beim Institut liegt die Fachaufsicht über die Kontrollierenden der Sachgebiete L 3.3 der ÄELF.
3.1.10
Kompetenzzentrum für Ernährung
1Das Kompetenzzentrum nimmt unter Berücksichtigung der vorhandenen Dienstleistungsstruktur in Bayern auf dem Gebiet der Ernährung zielgruppenorientierte Aufgaben wahr. 2Es bildet eine Plattform für Ernährungswirtschaft, Ernährungswissenschaft und Ernährungsdienstleister, um die Vernetzung untereinander zu verbessern und einen Mehrwert auf dem Gebiet der Ernährung und der Ernährungswirtschaft zu erzielen. 3Vorrangige Ziele sind die Stärkung eines gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Ernährungsstils und die Förderung der Wertschätzung für Lebensmittel in der bayerischen Bevölkerung sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Ernährungswirtschaftsstandortes Bayern. 4Schwerpunkte dabei sind das Erstellen von zielgruppengerechten Angeboten zur Unterstützung der ÄELF, Verankern von regionalen und ökologischen Lebensmitteln in der bayerischen Bevölkerung sowie der Auf- und Ausbau und die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten.
3.2
Abteilungen
1Die Abteilungen nehmen die Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten der Landesanstalt wahr. 2Zudem sind sie zuständig für das Untersuchungswesen, die berufliche Bildung und den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Einsatz).
3.2.1
Abteilung Verwaltung
1Der Abteilung obliegen die Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten der Landesanstalt, insbesondere die allgemeine Verwaltung des inneren Dienstbetriebes, die Bewirtschaftung des Immobilienbestandes, das Beschaffungswesen, die Personalverwaltung sowie das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. 2Sie bearbeitet die Vertrags- und Rechtsangelegenheiten im Vollzug der Fachaufgaben der Landesanstalt sowie die Rechtsangelegenheiten der ÄELF gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELFV). 3Zudem ist sie zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Recht der Marktordnung für die Land- und Ernährungswirtschaft, dem Öko-Landbaugesetz, dem Saatgut-, Pflanzenschutz- und Düngemittelrecht mit Ausnahme des Forstvermehrungsgutgesetzes, sowie dem Tierzuchtgesetz und dem Bayerischen Tierzuchtgesetz.
4Der Abteilung obliegen ferner die Personalangelegenheiten einschließlich der sich daraus ergebenden Rechtsangelegenheiten des Technologie- und Förderzentrums.
3.2.2
Abteilung Laboranalytik
1Der Abteilung obliegen die physikalische, chemische und biologische Analytik von Boden- und Pflanzenproben, Futtermitteln, tierischen Produkten, Düngemitteln und Siedlungsabfällen sowie Qualitätsuntersuchungen für die Institute der Landesanstalt und im Vollzug von Hoheitsaufgaben. 2Des Weiteren ist sie zuständig für das Notifizierungsverfahren im Vollzug der Klärschlamm- und der Bioabfallverordnung, für Qualitätssicherungsmaßnahmen der Selbsthilfeeinrichtungen der bayerischen Landwirtschaft und anderer Wirtschaftsbeteiligter sowie für die Methodenentwicklung in der Analytik, der Mikro- und Molekularbiologie.
3.2.3
Abteilung Informationsmanagement
1Die Abteilung ist zuständig für die strategische Ausrichtung und die Steuerung des IuK-Einsatzes an der Landesanstalt. 2Die Wahrnehmung der Aufgabe erfolgt in Zusammenarbeit mit den Instituten, Abteilungen sowie dem KErn unter Berücksichtigung deren fachlicher Vorgaben und der Vorgaben des Staatsministeriums. 3Sie ist zuständig für den Betrieb der IuK-Infrastruktur im Bayerischen Behördennetz und für die IT-Arbeitsplatzausstattung (sog. Clientnaher Systembetrieb). 4In diesem Zusammenhang verwaltet und betreibt sie die Büro- und Fachsoftware der Landesanstalt.
5Die Abteilung vertritt die Landesanstalt in Fragen der IuK-Koordinierung auf der Ressortebene des Staatsministeriums. 6Sie koordiniert den Bezug von Rechenzentrums-Diensten aus dem staatlichen IT-Dienstleistungszentrum und unterstützt und berät die Institute, Abteilungen und das KErn in der Beschaffung und im Betrieb von IT-Fachverfahren und in der Abwicklung von IT-Projekten. 7Im Datenzentrum der Landesanstalt schafft die Abteilung die erforderlichen Strukturen für eine zentrale Datenhaltung der Landesanstalt mit Portalen und Schnittstellen zur Datenbereitstellung für Endnutzer und Fachanwendungen.
8Zur Speicherung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung des Wissens der Landesanstalt, von Daten und Dokumenten in digitalen Formaten betreibt die Abteilung geeignete Plattformen und entwickelt sie im Einklang mit Anforderungen und technischem Fortschritt weiter. 9Sie schult die Beschäftigten in der Nutzung der Plattformen und berät die Anwender hinsichtlich eines effizienten Einsatzes der Werkzeuge.
3.2.4
Abteilung Berufliche Bildung
1Die Abteilung ist für den Vollzug des Berufsbildungsrechts gemäß den Regelungen der ZustVBLH zuständig. 2Soweit Beschäftigte von Instituten oder anderen Abteilungen am Vollzug mitwirken, hat sie diesen gegenüber ein fachliches Weisungsrecht. 3Die Abteilung führt Lehrgänge im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung durch.
4Den Lehr-, Versuchs- und Fachzentren für Molkereiwirtschaft Kempten und für Milchanalytik Triesdorf obliegen die überbetriebliche Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Milchwirtschaft sowie die Meisterfortbildung in diesen Berufen in Verbindung mit den ihnen organisatorisch zugeordneten agrarwirtschaftlichen Fachschulen. 5Darüber hinaus führen die Lehr-, Versuchs- und Fachzentren Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch. 6Sie geben ferner Hilfestellung bei milchanalytischen Fragen sowie bei Fragen der Technologie, Produktqualität und Wirtschaftlichkeit in der Milchbearbeitung und -verarbeitung.