Inhalt

RZWas 2025
Text gilt ab: 01.04.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 05.03.2025
8.
Zuwendungsanträge

8.1 Antragsverfahren (zu Nr. 3 VV zu Art. 44 BayHO)

1Der Antrag mit dem Formblatt Muster 1a zu Art. 44 BayHO und den erforderlichen Antragsunterlagen ist beim zuständigen WWA schriftlich oder mit einfacher elektronischer Kommunikation via E-Mail einzureichen. 2Vorhaben, die voraussichtlich nicht in drei Jahren verwirklicht und bei denen technisch selbstständige Abschnitte gebildet werden können, sind in Bauabschnitte zu unterteilen. 3Jeder Bauabschnitt bildet im Zuwendungsverfahren ein eigenes Vorhaben. 4Zuwendungsanträge im Jahr 2028 müssen bis spätestens 30. September 2028 beim zuständigen WWA gestellt werden.

8.2 Antragsunterlagen

Folgende Bauunterlagen sind erforderlich:
Entwurf für das Vorhaben oder den Bauabschnitt, aufgestellt nach den Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (REWas) in der jeweils geltenden Fassung (zweifach),
Erläuterung (Kurzfassung für den im Bauabschnitt zu fördernden Teil) (zweifach),
Lageplan, in dem die zu fördernden Teile rot gekennzeichnet sind (zweifach),
Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen zu wollen (zweifach),
Erklärung des Vorhabenträgers, ob er die Zuwendung an einen Dritten weiterleitet (zweifach) und
Erklärung des Vorhabenträgers, ob er oder der Letztempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist (Nr. 9 des Musters 1a zu Art. 44 BayHO) (zweifach).