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RZWas 2025
Text gilt ab: 01.04.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 05.03.2025
10.
Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung (zu Nr. 7 VV zu Art. 44 BayHO)
1Der Zuwendungsempfänger fordert die Zuwendung nach Baufortschritt schriftlich zweifach oder mit einfacher elektronischer Kommunikation via E-Mail mit einem Baustandsbericht nach Anlage 3 beim WWA an. 2Die Zuwendung wird vom WWA aufgrund des Zuwendungsbescheids nach Nr. 9 nach Anforderung und Bereitstellung der Haushaltsmittel in Raten bewilligt und ausbezahlt1. 3Es ergeht ein Bewilligungsbescheid, der schriftlich oder – wenn der Antragsteller im Formblatt Muster 1a zu Art. 44 BayHO sein Einverständnis zur einfachen elektronischen Kommunikation via E-Mail (inklusive der Übermittlung von Bescheiden) erteilt hat – in elektronischer Form übermittelt wird. 4Die Schlussrate der Zuwendung wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises oder der Verwendungsbestätigung ausbezahlt. 5Die Auszahlungsbeträge werden centgenau abgerundet.

1 [Amtl. Anm.:] Hinweis: Je nach Haushaltslage können sich Wartezeiten bei der Auszahlung ergeben.