Inhalt

RZWas 2021
Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 09.12.2020
16.
Übergangsregelungen
Für die Bewilligungen von Vorhaben aus früheren Förderrichtlinien gelten die Festlegungen der Nr. 10 entsprechend.