Inhalt

RZWas 2021
Text gilt ab: 01.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.03.2025
Fassung: 09.12.2020
16.
Übergangsregelungen
1 Für die Bewilligungen von Vorhaben aus früheren Förderrichtlinien gelten die Festlegungen der Nr. 10 entsprechend. 2Zuwendungsanträge nach Nr. 8 müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 gestellt werden.