Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Vorheriges Dokument (inaktiv)

7071-W

Richtlinien zum Forschungs- und Technologieförderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 6. Dezember 2018, Az. 47-6666a/67/11

(AllMBl. S. 1246)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zum Forschungs- und Technologieförderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“ vom 6. Dezember 2018 (AllMBl. S. 1246), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 652) geändert worden ist

Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern unterstützt Aktivitäten von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben im Bereich der Forschung und Technologie (im Folgenden: FuT) nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG, einschließlich der dazu erlassenen Nebenbestimmungen der BNZW),
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO).
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.