Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3.   Zuwendungsempfänger

1Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründerinnen und ‑gründer, die ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden. 2Bei Unternehmensgründungen muss diese spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern vorhanden sein. 3Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe im Sinn der Richtlinien sind Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Millionen Euro nicht übersteigt. 4Im Übrigen richtet sich die Definition der kleinsten und kleinen Unternehmen nach Anhang I AGVO. 5Die Förderung ist unternehmensbezogen, bei Existenzgründerinnen und ‑gründern personenbezogen.