Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
1Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründerinnen und ‑gründer, die ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern gründen werden. 2Bei Unternehmensgründungen muss diese spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern vorhanden sein. 3Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe im Sinn der Richtlinien sind Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme 10 Millionen Euro nicht übersteigt. 4Im Übrigen richtet sich die Definition der kleinsten und kleinen Unternehmen nach Anhang I AGVO. 5Bei der Feststellung der Zahl der Mitarbeiter sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. 6Die Förderung ist unternehmensbezogen, bei Existenzgründerinnen und ‑gründern personenbezogen.