Inhalt
7.
Mehrfachförderung
1Pro Antragsteller können innerhalb von 36 Monaten maximal vier Innovationsgutscheine bewilligt werden. 2Im Übrigen darf neben dieser Förderung für die Finanzierung der im Antrag angeführten FuT-Dienstleistung keine weitere öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden.