Inhalt

Text gilt ab: 15.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2024

6.   Verfahren

6.1   Bewilligungsstelle

Bewilligungsstelle ist die BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern.

6.2   Antragstellung und Mittelabruf

1Der Antrag ist bei der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern als sogenanntem „Beliehenem Unternehmen“ zu stellen und muss dort bis spätestens 31. Oktober 2023 eingegangen sein. 2Dort sind auch Mittelabrufe einzureichen. 3Im Rahmen von Veröffentlichungen und in öffentlicher Kommunikation im Zusammenhang mit dem Förderprogramm sowie in direkter Kommunikation mit Antragstellern ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Zuwendungen aus dem Programm freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden kann.

6.3   Verwendungsnachweisprüfung

1Der Verwendungsnachweis ist spätestens mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats bei der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern einzureichen und wird dort abschließend geprüft. 2Zum Nachweis der Verwendung ist grundsätzlich der einfache Verwendungsnachweis gem. VV Nr. 10.2 zu Art. 44 BayHO ausreichend.

6.4   Zusätzliche Prüfung

Der Bayerische Oberste Rechnungshof gemäß Art. 91 BayHO und das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sind berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern bzw. Betreibern zu prüfen.