Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

7.   Verfahren

7.1  

1Die Umsetzung der Förderung auf Grundlage dieser Richtlinien erfolgt durch Förderlinien, die den durch diese Richtlinien gesetzten Rahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern spezifizieren (siehe Anlage). 2Die Umsetzung der Förderung auf Grundlage dieser Förderlinien erfolgt insbesondere durch Förderaufrufe, die den durch diese Richtlinien gesetzten Rahmen weiter konkretisieren. 3In den Förderaufrufen werden thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien spezifisch festgelegt. 4Richtlinien und Förderlinie werden in den jeweiligen Förderaufrufen unter www.fips.bayern.de genannt. 5Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind zu den veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger zu richten. 6Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger bzw. dem Förderlotsen wird empfohlen.

7.2  

1Die Abwicklung der Förderlinien auf Basis dieser Richtlinien erfolgt in der Regel durch vom Freistaat Bayern beauftragte Projektträger. 2Diese werden in den jeweiligen Förderaufrufen unter www.fips.bayern.de genannt. 3Fragen zum Programm sowie zu Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen können gerichtet werden
an den Förderlotsen bei
Bayern Innovativ GmbH
Projektträger Bayern
in der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur
Telefon: 0800 0268724 (kostenfrei dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend)
Hausanschrift:
Am Tullnaupark 8 ·
90402 Nürnberg
sowie
an den mit der Abwicklung des Förderaufrufs beauftragten Projektträger.

7.3  

1Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. 2Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich. 3Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.fips.bayern.de bereitgestellt.

7.4  

1Der Projektträger übernimmt namens und im Auftrag des Freistaates Bayern die Prüfung der Skizzen und Anträge und gibt aufgrund der im Förderaufruf genannten Wertungskriterien eine Empfehlung für die Förderentscheidung ab. 2Der Projektträger führt die Abwicklung der Förderung, die Bearbeitung der Zahlungsanforderungen, die Prüfung der Zwischenberichte, des Verwendungsnachweises und der Verwertungsberichte sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Antragstellern durch.3Der Projektträger ist berechtigt, Erklärungen zu den Anträgen und zur Abwicklung der Förderung bei den Antragstellern einzuholen. 4Der Projektträger ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

7.5  

1Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. 2Die Bewilligungsbehörde erlässt den Zuwendungsbescheid und zahlt die Fördermittel aus. 3Die Mittelabrufe sowie der Verwendungsnachweis sind dem Projektträger vorzulegen, der diese an die Bewilligungsbehörde weiterleitet.

7.6  

Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 91 BayHO berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zu prüfen.