Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Vorheriges Dokument (inaktiv)

7071-W

Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 15. Mai 2019, Az. 41-6660/33

(BayMBl. Nr. 214)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“ vom 15. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 214), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 640) geändert worden ist

Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG),
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO),
Forschung und Entwicklung und Innovation (FuEuI) in Unternehmen und bei mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.