Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Zweck der Förderung

1.1  

1Eine aktive FuEuI-Politik ist integraler Bestandteil der bayerischen Wirtschafts- und Technologiepolitik. 2Ziel einer unternehmensbezogenen FuEuI-Politik ist es, den Unternehmen eine Spitzenposition im Wettbewerb um die Innovationsführerschaft zu sichern, um Wachstum und Beschäftigung in Bayern langfristig zu erhalten und auszubauen.

1.2  

Die Förderung soll
das Innovationspotenzial und die FuEuI-Kapazitäten von Unternehmen, vor allem im Mittelstand, stärken und ihnen grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ermöglichen,
Innovationshemmnisse von Unternehmen, vor allem im Mittelstand, reduzieren,
Wissens- und Technologietransfer durch die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen ermöglichen oder intensivieren,
die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Produkte, neue Verfahren, neue Technologien und neue wissensbasierte Dienstleistungen beschleunigen.

1.3  

1Schwerpunkt der Förderung sind Schlüsseltechnologien, die Antworten auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit bieten können. 2Deren Entwicklung und Einsatz stellt die Grundlage für eine wachstums- und technologieorientierte Wirtschaft in Bayern dar. 3Die Förderung ist daher insbesondere auf vier technologiepolitische Handlungsfelder ausgerichtet:

1.3.1  

1Das Handlungsfeld Digitalisierung umfasst den gesamten Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich Softwaresysteme sowie elektronische Systeme und Komponenten. 2Diese Technologien finden als Basis- und Querschnittstechnologien in einer Vielzahl von Branchen und Technologiefeldern Anwendung.

1.3.2  

Das Handlungsfeld Lifesciences umfasst insbesondere die Bio- und Gentechnologie, die Medizintechnik sowie die Lebensmitteltechnologien.

1.3.3  

1Das Handlungsfeld Materialien und Werkstoffe umfasst den gesamten Prozess der Werkstoffherstellung von vorgelagerten Grundstoffen und chemischen Erzeugnissen bis hin zu einsatzfähigen Werkstoffen, einschließlich der im Verlauf dieses Prozesses notwendigen Fertigungstechniken, Oberflächenbehandlungen und Qualifizierungsschritte.2Mit eingeschlossen sind nanoskalierte Materialien und Werkstoffe.

1.3.4  

1Das Handlungsfeld Mobilität umfasst insbesondere die Bereiche Automotive, Bahntechnik sowie Luft- und Raumfahrt. 2Es umfasst u.a. innovative und ressourcensparende Antriebs- und Steuerungstechnologien, neue Mobilitätsformen sowie intelligente Verkehrssysteme.

1.4  

1Die genannten Schwerpunkte schließen die Förderung weiterer Themen nicht aus. 2Insbesondere die Förderung von branchen- und technologiefeldübergreifenden Querschnittsthemen sowie Themen an Schnittstellen zwischen Branchen und Technologiefeldern sind dabei ein gewichtiges Förderziel.