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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Übernahme von Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
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Teil 2 Beihilferechtliche Voraussetzungen für die Vergabe von Staatsbürgschaften
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Teil 3 Verfahren, Bürgschaftsentgelt, Ausfallerstattung bei Staatsbürgschaften
[Schlussformel]
Inhalt
BürgUiSR
Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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Harald Hübner
Ministerialdirektor