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GrVR
Text gilt ab: 01.01.2010

7.   Schlussbestimmungen

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2009 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Richtlinien für den Verkehr mit staatseigenen Grundstücken vom 21. April 2004 (FMBl S. 91) außer Kraft.