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Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau)
1.
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3.
4.
5.
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.06.2026
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5.
Hinsichtlich der Übergangsregelungen wird auf den Abschnitt H der Anlage RLBau 2026 verwiesen.