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Text gilt ab: 01.06.2026

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Die Neufassung der RLBau 2026 (Richtlinientext ohne Übergangsregelungen) wurde am 16. Dezember 2025 vom Ministerrat beschlossen und am 7. Mai 2026 durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags gebilligt (gesamter Richtlinientext).