Inhalt
4.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. 2Die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 5. Dezember 2019 (BayMBl. Nr. 542) tritt mit Ablauf des 31. Mai 2026 außer Kraft.