Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2026

1.  

Die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 5. Dezember 2019 (BayMBl. Nr. 542) wird durch die nachfolgend bekannt gemachte Neufassung der RLBau 2026 ersetzt.