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Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane und den ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten gewährt werden
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1. Allgemeines
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2. Anerkennung steuerfreier Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)
3. Wirkung der steuerfreien Aufwandsentschädigung
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
MEStBek
Text gilt ab: 01.01.2026
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Harald Hübner
Ministerialdirektor