Inhalt
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 treten außer Kraft:
- a)
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Steuerliche Behandlung der Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane gewährt werden, vom 28. Dezember 2012 (FMBl. 2013 S. 3), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 540) geändert worden ist,
- b)
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den gewählten Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden, vom 28. Dezember 2012 (FMBl. 2013 S. 5), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 541) geändert worden ist,
- c)
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Bezirkstagsmitgliedern, den Bezirkstagspräsidenten und Bezirkstagspräsidentinnen und ihren gewählten Stellvertretern gewährt werden, vom 28. Dezember 2012 (FMBl. 2013 S. 7), die durch Bekanntmachung vom 19. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 542) geändert worden ist.