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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerwendung deutscher Urkunden im Ausland; Beglaubigung von Urkunden als Voraussetzung für ihre Legalisation, Erteilung der Apostille und ihrer Bestätigungen sowie sonstige Befreiung von der Legalisation
  • Bereich erweitern1. Allgemeines
  • Bereich erweitern2. Beglaubigung öffentlicher Urkunden als Voraussetzung für die Legalisation
  • Bereich erweitern3. Erteilung der Apostille und der Bestätigung gemäß Art. 7 Abs. 2 des Übereinkommens vom 5. Oktober 1961
  • 4. Kosten
  • 5. Schlussbestimmung
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2011
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Anlagen  

Anlage 1: Staaten, deren Urkunden von der Legalisation befreit sind sowie Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt
Anlage 2: Muster für die Unterschriftsprobe
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