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3134-J Neufassung der Anordnung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 28. Mai 2003, Az. 4220 - II - 944/97 (JMBl. S. 94)
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Teil I
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A. Verfahren über den Grund des Anspruchs
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B. Verfahren zur Feststellung der Höhe des Anspruchs
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I. Behandlung des Entschädigungsantrags
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II. Prüfung des Entschädigungsanspruchs
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III. Entscheidung über den Anspruch
1.
2.
3.
4.
5.
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IV. Außer-Kraft-Treten der Entscheidung
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C. Vertretung
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D. Entschädigung nach Einspruch im Bußgeldverfahren
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Teil II
Inhalt
Text gilt ab: 25.05.2023
Fassung: 28.05.2003
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2.
Wird der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, so wird die berechtigte Person über den Rechtsweg und die Klagefrist belehrt (vgl. § 13 Abs. 1 StrEG).