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3122.2.7-J

Vorführdienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern
vom 5. Februar 1985, Az. 3151 - V - 110/84

(JMBl. S. 41)

(AllMBl. S. 38)


Für die Vorführung von Gefangenen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Stellen der Justiz wird folgendes bestimmt: