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3122.2.7-J
Vorführdienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern
vom 5. Februar 1985, Az. 3151 - V - 110/84
(JMBl. S. 41)
(AllMBl. S. 38)
Für die Vorführung von Gefangenen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie sonstigen Stellen der Justiz wird folgendes bestimmt: