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Text gilt ab: 29.10.2024
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3.  

Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 1985 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsministerien der Justiz und des Innern über den Vorführdienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 27. Mai 1970 (JMBl S. 58, MABl S. 290) außer Kraft.