Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2022
Fassung: 27.10.2022
8.
Zahl der Vorschläge
1Die Zahl der Vorschläge ergibt sich aus der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts nach Nr. 1.5. 2Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die Gemeinde davon absehen, die mitgeteilte Zahl zu überschreiten.