Inhalt

HVfR
Text gilt ab: 01.08.2022

0.   Präambel

1Die vorliegende konsolidierte Fassung der Heilverfahrensrichtlinien geht zurück auf die Neuordnung des Sozialen Entschädigungsrechts durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652). 2Dieses Gesetz hat – insbesondere durch die Aufhebung der Orthopädieverordnung in Art. 58 Nr. 7 – Handlungsbedarf im Bereich der Unfallfürsorge der Bundesbeamten ausgelöst. 3Vom Verordnungsgeber wurde dies zum Anlass für eine umfassende Modernisierung durch die Neufassung der Heilverfahrensverordnung gemäß Art. 1 der Verordnung zur Ablösung der Heilverfahrensverordnung vom 9. November 2020 (BGBl. I S. 2349) genommen. 4Dies hat auch Auswirkungen auf das Heilverfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG).
5Die vorliegende konsolidierte Fassung der Heilverfahrensrichtlinien trägt der in Teilen geänderten Rechtslage Rechnung. 6Sie löst die Heilverfahrensrichtlinien (HeilVfR) vom 20. Mai 1994 (FMBl. S. 187) in der am 11. Januar 2002 geltenden Fassung ab (siehe Nr. 4).