Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2027

4. 

Die Wohngeldbehörden dürfen neben den in Nr. 1 genannten amtlichen Vordrucken auch andere Vordrucke (zum Beispiel für Mietbescheinigungen oder Negativbescheinigungen) verwenden.