Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2027

3. 

Die amtlichen Vordrucke dürfen nach den Bedürfnissen der einzelnen Wohngeldbehörde geringfügig (zum Beispiel durch Einfügung des Namens und des Wappens des Landkreises oder der kreisfreien Gemeinde), allerdings ohne sachliche Änderung umgestaltet werden.