Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 28.02.2027

2. 

1Die Formblätter für die Antragstellung in Papierform können bei Fachverlagen oder im Formularbuchhandel bezogen werden. 2Für die digitale Antragstellung werden die Formulare als Online-Verfahren im BayernPortal zur Verfügung gestellt. 3Im Einzelfall können die Quelldaten der Online-Assistenten im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr genutzt werden.