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Text gilt ab: 15.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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2273-I

Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Seepferdchens

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 31. August 2023, Az. H2-5880-1-147

(BayMBl. Nr. 450)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Seepferdchens vom 31. August 2023 (BayMBl. Nr. 450), die durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 322) geändert worden ist

1Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gewährt in Umsetzung dieser Richtlinie einen Zuschuss zur Teilnahme von Kindern, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden (Vorschulkinder), an einem Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. 2Die Gewährung erfolgt ohne Rechtspflicht, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und auf Grundlage der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und hierzu ergangene Verwaltungsvorschriften und Anlagen).