Inhalt

Text gilt ab: 12.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2273-I

Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 31. August 2023, Az. H2-5880-1-147

(BayMBl. Nr. 450)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens vom 31. August 2023 (BayMBl. Nr. 450)

1Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Staatsministerium) gewährt in Umsetzung dieser Richtlinie einen Zuschuss zur Teilnahme von Kindern, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden (Vorschulkinder), an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens („Seepferdchen“). 2Die Gewährung erfolgt ohne Rechtspflicht, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und auf Grundlage der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und hierzu ergangene Verwaltungsvorschriften und Anlagen).