Inhalt

Text gilt ab: 08.01.2025

3.   Kostenerstattung

3.1   Kosten von Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen

Für die Durchführung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem Staat, wobei die von den Sportvereinen/Sportverbänden und kommunalen Gebietskörperschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unterstützung gerne angenommen wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstattet den in den „Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein““ mitarbeitenden Lehrern die Reisekosten, die für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien anfallen. Die Erstattung ist über die Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Den Vorsitzenden der Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ wird empfohlen, frühzeitig den Kreistag/Stadtrat und die Verwaltung sowie sonstige Partner über das spezielle schulsportliche Programm zu informieren und diese um Unterstützung zu bitten.

3.2   Kosten von Regionalausscheidungen

Insbesondere in den Spielsportarten werden zum Teil Regionalausscheidungen erforderlich, um die Teilnehmenden am Bezirksfinale zu ermitteln.
Die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen anfallenden Organisationskosten werden entsprechend Nr. 3.3.1 durch die Regierungen nach Vorlage der Belege aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erstattet.

3.3   Kosten von Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen

3.3.1   Organisationskosten

Die Kosten für die Organisation und Durchführung von Finalwettkämpfen der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt München, von süd- und nordbayerischen Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus getragen.
Für die Tätigkeit als Wettkampfleiter, Kampfrichter, Schiedsrichter und Helfer im Rahmen der Organisation kann eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden, deren Höhe vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegt wird (maximal bis zur Höhe der bei den entsprechenden Fachverbänden hierfür üblichen Kostenregelungen). Dies gilt für Lehrer/sonstiges pädagogisches Personal nur dann, wenn der Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet und ihnen dafür keine Entlastung im Hauptamt gewährt wird.
Daneben kann für die Tätigkeit als Wettkampfleiter, Kampfrichter, Schiedsrichter nach BayRKG ggf. Ersatz für bare Auslagen, Fahrtkosten und Tagegeld gewährt werden.

3.3.2   Kosten der teilnehmenden Schulmannschaften

Fahrtkosten
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse bzw. das Bayerische Landesamt für Schule als Landestelle für den Schulsport legen die Anreisemodalitäten fest und tragen die notwendigen Kosten.
Die näheren Einzelheiten über das Abrechnungsverfahren sind der einschlägigen Broschüre „Schulsportwettbewerbe in Bayern“ zu entnehmen.
Bei durch den Schulleiter genehmigten Fahrten mit privaten Personenkraftwagen können die Fahrzeughalter die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach Art. 6 BayRKG in Anspruch nehmen.
Kosten für Verpflegung und Übernachtung bei mehrtägigen Veranstaltungen auf Landesebene
Bei mehrtägigen Veranstaltungen auf Landesebene legt das Bayerische Landesamt für Schule als Landestelle für den Schulsport die Modalitäten für die Unterbringung und Verpflegung fest und trägt die notwendigen Kosten.
Tage- und Übernachtungsgeld für betreuende Lehrer
Den Betreuern der Schulmannschaften wird Tage- und Übernachtungsgeld nach Art. 9, 10 und 12 BayRKG gewährt.

3.4   Kosten der Teilnahme an den Bundesfinalveranstaltungen

Die Kosten für die Teilnahme von Schulmannschaften und deren Begleitung, die sich für die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ qualifizieren, werden von der Deutschen Schulsportstiftung (DSSS) getragen. Für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird von der DSSS eine Kostenbeteiligung erhoben.
Die Begleitpersonen erhalten gekürztes Tagegeld aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die rechnerische Abwicklung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport.
Die Kostentragung für den Rhein-Main-Donau-Schulcup und den Bodensee-Schulcup bestimmt sich nach den Nrn. 3.3.1 und 3.3.2.

3.5   Haushaltsvorbehalt

Die Finanzierung der Schulsport-Wettbewerbe in Bayern erfolgt ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (Haushaltsvorbehalt).