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Schulsport-Wettbewerbe in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 6. August 1987, Az. VI/6 - K 7440 - 3/62 195
(KWMBl. I S. 193)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Schulsport-Wettbewerbe in Bayern vom 6. August 1987 (KWMBl. I S. 193), die durch Bekanntmachung vom 13. Dezember 2024 (BayMBl. 2025 Nr. 6) geändert worden ist
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus schreibt für jedes Schuljahr Schulsport-Wettbewerbe aus und ruft alle Schulen zur Teilnahme auf.
1.
Wettbewerbe
Die detaillierte Ausschreibung mit Einzelbestimmungen und Hinweisen zur Organisation und Durchführung der Schulsport-Wettbewerbe wird jährlich in der entsprechenden Broschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ digital veröffentlicht.
Die Schulsport-Wettbewerbe sollen zur Aktivierung des „Schullebens“ beitragen und Begegnungsfelder für Schüler und Lehrer verschiedener Schularten schaffen. Sie stellen ein Gemeinschaftswerk der Schulen und der Schulaufsichtsbehörde, der Vereine und der Fachverbände des Bayerischen Landes-Sportverbandes sowie der Landkreise, Städte und Gemeinden dar.
Neben den Schulsportfesten und Mehrkämpfen auf Schulebene – als dem wichtigsten Bereich für die Mehrzahl unserer Schüler – ist aus pädagogischen Gründen insbesondere auf die Mannschaftswettbewerbe Wert zu legen. Es ist Aufgabe der Schulen, aus der Fülle der Wettbewerbsangebote die entsprechenden Veranstaltungen in angemessenem Umfang auszuwählen und zu beschicken.
Alle in der jeweiligen Broschüre aufgeführten Veranstaltungen sind Schulveranstaltungen.
Für Lehrer, die bisher eine Betreuerfunktion oder Organisationsaufgaben wahrnehmen, sind die Schulsport-Wettbewerbe dienstliche Veranstaltungen. Die erforderlichen Dienstreisen gelten hiermit als angeordnet.
2.
Organisationsebenen
Die ausgeschriebenen Mannschaftswettkämpfe werden im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischen Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den zuständigen Schulaufsichtsbehörden, dem vom Staatsministerium berufenen Landesausschuss und den Bezirksausschüssen sowie den in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“ vorbereitet und durchgeführt.
2.1
Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“
In den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen seit 1983 Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“. Sie sind für die Vorbereitung und Durchführung der Schulsport-Wettbewerbe auf Stadt- und Kreisebene sowie für die Auswertung dieser Veranstaltungen verantwortlich.
Eventuelle personelle Veränderungen und Ergänzungen bleiben den Arbeitskreisen überlassen.
Die Geschäftsführung der Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ wird von den Staatlichen Schulämtern, in den Städten ggf. vom Städtischen Sportamt im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt wahrgenommen.
2.2
Bezirksausschüsse „Sport in Schule und Verein“
Die ebenfalls seit 1983 bestehenden Bezirksausschüsse sind für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Bezirksfinalwettkämpfe sowie eventuell erforderlicher Regionalausscheidungen und Qualifikationswettkämpfe verantwortlich. Der für die Landeshauptstadt München eingerichtete Bezirksausschuss erfüllt gleichzeitig die Aufgaben eines Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ gemäß Nr. 2.1. Eventuelle personelle Veränderungen und Ergänzungen werden auf Antrag der Bezirksausschüsse vom Staatsministerium vorgenommen.
Die Geschäftsführung wird von den Regierungen, in München vom Schulreferat der Landeshauptstadt im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt wahrgenommen; Rechts- und Schulaufsicht der Regierung von Oberbayern bleiben unberührt.
2.3
Landesausschuss „Sport in Schule und Verein“
Der Landesausschuss berät das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in allen Fragen des schulsportlichen Wettkampfwesens.
Geschäftsstelle ist das Bayerische Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport, das für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der über die Bezirksebene hinausgehenden in Bayern stattfindenden Wettbewerbe verantwortlich ist.
2.4
Beförderung von Schulmannschaften
Die Regelungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Durchführungshinweise zu Schülerfahrten vom 9. Juli 2010 (KWMBl. S. 204) in der jeweils geltenden Fassung finden, insbesondere hinsichtlich der Beförderung sowie des Versicherungsschutzes, Anwendung.
3.
Kostenerstattung
3.1
Kosten von Kreis- bzw. Stadtfinalwettkämpfen
Für die Durchführung der Schulsportwettbewerbe auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte obliegt die Bereitstellung der erforderlichen Anzahl von Lehrern für die Organisation und Durchführung dieser Schulveranstaltungen dem Staat, wobei die von den Sportvereinen/Sportverbänden und kommunalen Gebietskörperschaften unentgeltlich angebotene personelle und sächliche Unterstützung gerne angenommen wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstattet den in den „Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein““ mitarbeitenden Lehrern die Reisekosten, die für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien anfallen. Die Erstattung ist über die Geschäftsstelle des jeweiligen Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ bei der zuständigen Regierung zu beantragen.
Den Vorsitzenden der Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ wird empfohlen, frühzeitig den Kreistag/Stadtrat und die Verwaltung sowie sonstige Partner über das spezielle schulsportliche Programm zu informieren und diese um Unterstützung zu bitten.
3.2
Kosten von Regionalausscheidungen
Insbesondere in den Spielsportarten werden zum Teil Regionalausscheidungen erforderlich, um die Teilnehmenden am Bezirksfinale zu ermitteln.
Die bei der Durchführung von Regionalausscheidungen anfallenden Organisationskosten werden entsprechend Nr. 3.3.1 durch die Regierungen nach Vorlage der Belege aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erstattet.
3.3
Kosten von Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen
3.3.1
Organisationskosten
Die Kosten für die Organisation und Durchführung von Finalwettkämpfen der Regierungsbezirke und der Landeshauptstadt München, von süd- und nordbayerischen Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus getragen.
Für die Tätigkeit als Wettkampfleiter, Kampfrichter, Schiedsrichter und Helfer im Rahmen der Organisation kann eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden, deren Höhe vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegt wird (maximal bis zur Höhe der bei den entsprechenden Fachverbänden hierfür üblichen Kostenregelungen). Dies gilt für Lehrer/sonstiges pädagogisches Personal nur dann, wenn der Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet und ihnen dafür keine Entlastung im Hauptamt gewährt wird.
Daneben kann für die Tätigkeit als Wettkampfleiter, Kampfrichter, Schiedsrichter nach BayRKG ggf. Ersatz für bare Auslagen, Fahrtkosten und Tagegeld gewährt werden.
3.3.2
Kosten der teilnehmenden Schulmannschaften
- –
Fahrtkosten
Die Vorsitzenden der Bezirksausschüsse bzw. das Bayerische Landesamt für Schule als Landestelle für den Schulsport legen die Anreisemodalitäten fest und tragen die notwendigen Kosten.
Die näheren Einzelheiten über das Abrechnungsverfahren sind der einschlägigen Broschüre „Schulsportwettbewerbe in Bayern“ zu entnehmen.
Bei durch den Schulleiter genehmigten Fahrten mit privaten Personenkraftwagen können die Fahrzeughalter die Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach Art. 6 BayRKG in Anspruch nehmen.
- –
Kosten für Verpflegung und Übernachtung bei mehrtägigen Veranstaltungen auf Landesebene
Bei mehrtägigen Veranstaltungen auf Landesebene legt das Bayerische Landesamt für Schule als Landestelle für den Schulsport die Modalitäten für die Unterbringung und Verpflegung fest und trägt die notwendigen Kosten.
- –
Tage- und Übernachtungsgeld für betreuende Lehrer
Den Betreuern der Schulmannschaften wird Tage- und Übernachtungsgeld nach Art. 9, 10 und 12 BayRKG gewährt.
3.4
Kosten der Teilnahme an den Bundesfinalveranstaltungen
Die Kosten für die Teilnahme von Schulmannschaften und deren Begleitung, die sich für die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbs der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ qualifizieren, werden von der Deutschen Schulsportstiftung (DSSS) getragen. Für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird von der DSSS eine Kostenbeteiligung erhoben.
Die Begleitpersonen erhalten gekürztes Tagegeld aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die rechnerische Abwicklung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport.
Die Kostentragung für den Rhein-Main-Donau-Schulcup und den Bodensee-Schulcup bestimmt sich nach den Nrn. 3.3.1 und 3.3.2.
3.5
Haushaltsvorbehalt
Die Finanzierung der Schulsport-Wettbewerbe in Bayern erfolgt ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel (Haushaltsvorbehalt).
I. A.
Dr. Kaiser
Ministerialdirigent
KWMBl I 1987 S. 193