Inhalt
2.
Organisationsebenen
Die ausgeschriebenen Mannschaftswettkämpfe werden im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischen Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den zuständigen Schulaufsichtsbehörden, dem vom Staatsministerium berufenen Landesausschuss und den Bezirksausschüssen sowie den in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Arbeitskreisen „Sport in Schule und Verein“ vorbereitet und durchgeführt.
2.1
Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“
In den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen seit 1983 Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“. Sie sind für die Vorbereitung und Durchführung der Schulsport-Wettbewerbe auf Stadt- und Kreisebene sowie für die Auswertung dieser Veranstaltungen verantwortlich.
Eventuelle personelle Veränderungen und Ergänzungen bleiben den Arbeitskreisen überlassen.
Die Geschäftsführung der Arbeitskreise „Sport in Schule und Verein“ wird von den Staatlichen Schulämtern, in den Städten ggf. vom Städtischen Sportamt im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt wahrgenommen.
2.2
Bezirksausschüsse „Sport in Schule und Verein“
Die ebenfalls seit 1983 bestehenden Bezirksausschüsse sind für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Bezirksfinalwettkämpfe sowie eventuell erforderlicher Regionalausscheidungen und Qualifikationswettkämpfe verantwortlich. Der für die Landeshauptstadt München eingerichtete Bezirksausschuss erfüllt gleichzeitig die Aufgaben eines Arbeitskreises „Sport in Schule und Verein“ gemäß Nr. 2.1. Eventuelle personelle Veränderungen und Ergänzungen werden auf Antrag der Bezirksausschüsse vom Staatsministerium vorgenommen.
Die Geschäftsführung wird von den Regierungen, in München vom Schulreferat der Landeshauptstadt im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt wahrgenommen; Rechts- und Schulaufsicht der Regierung von Oberbayern bleiben unberührt.
2.3
Landesausschuss „Sport in Schule und Verein“
Der Landesausschuss berät das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in allen Fragen des schulsportlichen Wettkampfwesens.
Geschäftsstelle ist das Bayerische Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport, das für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der über die Bezirksebene hinausgehenden in Bayern stattfindenden Wettbewerbe verantwortlich ist.
2.4
Beförderung von Schulmannschaften
Die Regelungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Durchführungshinweise zu Schülerfahrten vom 9. Juli 2010 (KWMBl. S. 204) in der jeweils geltenden Fassung finden, insbesondere hinsichtlich der Beförderung sowie des Versicherungsschutzes, Anwendung.