Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 12.06.2024
1.
Zielsetzung, Grundlagen

1.1

Der Bayerische Filmpreis wird von der Bayerischen Staatsregierung für hervorragende Leistungen im deutschen Filmschaffen vergeben.

1.2

Der Bayerische Filmpreis besteht aus einer Urkunde, einem Symbol und – abgesehen vom Preis des Ministerpräsidenten – einem Geldbetrag nach Maßgabe der dafür im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel.