Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

5.   Art und Umfang der Zuwendung

5.1   Art der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung grundsätzlich im Wege der Festbetragsfinanzierung.

5.2   Zuwendungsfähige Ausgaben

1Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben für Vorhaben nach Nr. 2 dieser Richtlinien. 2Investitionsausgaben werden nicht gefördert.

5.3   Höhe der Förderung

1Eine Förderung erfolgt bis maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei herausragendem staatlichen Interesse bis maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 2Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 5 000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). 3Bei der Bemessung der Höhe der Zuwendung wird je nach Leistungsfähigkeit ein angemessener Eigenanteil des Zuwendungsempfängers an den zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich in Form von Eigenmitteln gefordert (i. d. R. mindestens 10 Prozent). 4Als Eigenanteil können nur solche Eigenmittel berücksichtigt werden, über die der Antragsteller frei verfügen kann (also z. B. keine zweckgebundenen Spenden- oder Sponsorengelder). 5Darüber hinaus richtet sich die Höhe der Förderung nach dem tatsächlichen Bedarf sowie der Bedeutung des Projekts.

5.4   Mehrfachförderung

Projekte, für welche Fördermittel aus anderen Förderprogrammen des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden, sind von einer Förderung nach dieser Richtlinie ausgeschlossen (Verbot der Mehrfachförderung).