Inhalt

Text gilt ab: 02.07.2020

4. Inkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 2. Juli 2020 in Kraft. 2Sie ersetzt die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 15. Juni 2020.