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Führung von Bestandsverzeichnissen bei den Bayerischen Staatstheatern
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
3.2
3.3
4.1
4.2
5.1
5.2
6.1
6.2
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.1979
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5.2
Bei Dekorations- und Kostümausleihen sowie bei Musikinstrumenten, die von Musikern zum Üben nach Hause mitgenommen werden, ist der Verbleib durch Leihscheine nachzuweisen.
6.
Zu VV Nr. 11