Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden
2.1
die Errichtung neuer Büchereigebäude,
2.2
der Umbau oder die Erweiterung bestehender Büchereigebäude beziehungsweise -räumlichkeiten,
2.3
der Einbau von Büchereiräumen in Gebäuden (Neu- und Altbauten),
2.4
der Erwerb eines Objekts (ohne Grundstückskosten) und gegebenenfalls Umbaumaßnahmen anstelle eines an sich notwendigen Neu- oder Erweiterungsbaus im Sinne von Nr. 2.1 oder Nr. 2.2.