Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 07.12.2001
III. Schlussbestimmungen
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für Büchereibauten vom 19. März 1985 (KMBl I S. 56) außer Kraft.