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Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 07.12.2001
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2240-WK

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für öffentliche Büchereibauten
Vom 07.12.2001
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst1
vom 28. Dezember 1995, Az. XII/1-K 3612-12/54 162
, geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2001 Az.: XII/1–K 3612-12/54 162
(KWMBl. 1996I S. 59)

Der Freistaat Bayern fördert Büchereibauten der Träger öffentlicher Büchereien in Bayern nach diesen Richtlinien und gemäß den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere für Zuwendungen des Freistaates Bayern nach Art. 23 und 44 BayHO. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

1 [Amtl. Anm.:] jetzt: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst