Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 19.07.2023
1.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. 2Zu diesem Zeitpunkt bestehende Genehmigungen bleiben unberührt. 3Mit Ablauf des 30. September 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an beruflichen Schulen – Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1 und Art. 94 Abs. 1 und 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vom 13. Juli 2011 (KWMBl. S. 170) außer Kraft.