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Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 19.07.2023
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2236.2.2-K

Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an beruflichen Schulen – Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1 und Art. 94 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 19. Juli 2023, Az. VI.7-BP9001.2/70/2
(BayMBl. Nr. 399)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an beruflichen Schulen – Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1 und Art. 94 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen vom 19. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 399)
Zum Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1, Art. 94 sowie Art. 99 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) an beruflichen Schulen erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Bestimmungen: